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Die neue Grundsteuerreform – Wohnen wird teurer

Grundsteuer zahlt jeder, ob er eine Wohnung kauft oder zur Miete lebt. Entsprechend ist sie ein Thema, das die gesamte Bevölkerung betrifft: Immobilieneigentümer zahlen die Steuer direkt, die Mieter hingegen über die Nebenkosten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die aktuelle Grundsteuer nicht mehr verfassungskonform ist. Sie hat eine Reform bis zum Jahresende 2019 angeordnet.

Die Berechnung der Grundsteuer wird angepasst

Es ist die Aufgabe des Finanzamts, die Grundstücke nach Einheitswerten zu beurteilen. Allerdings sind diese längst überholt: Die Einheitswerte im Osten Deutschlands stammen von 1935, die im Westen von 1964. Eine Aktualisierung ist also lange überfällig. Mit den neuen Einheitswerten wird die gerichtliche Steuermesszahl multipliziert. Der Hebesatz der Gemeinden, in denen die Immobilie liegt, wird im letzten Schritt eingerechnet. Je nach Gegend kann dieser zwischen 340 und 900 Prozent liegen, was die stark unterschiedlichen Immobilienbewertungen in Deutschland erklärt. Dieser Umstand soll abgeschafft werden, fordert das Bundesverfassungsgericht. Da es aber die Kommunen selbst sind, die den Hebesatz festlegen können und die von ihm profitieren, ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen.

Versprechungen sind verfrüht

Finanzminister Scholz hat in Aussicht gestellt, eine sozial gerechte und verfassungsfeste Lösung für das aktuelle Grundsteuerproblem vorzulegen. Allerdings kann er noch keine Versprechen machen: Da die Einheitswerte nach über 50 bzw. über 80 Jahren ohne Nachkorrektur mit großer Wahrscheinlichkeit steigen werden und die gesetzliche Messzahl noch nicht feststeht, kann niemand eine Aussage über die Summen tätigen, die schließlich mit dem Hebesatz in die Rechnung einfließen. Einzelne Kommunen haben Olaf Scholz' Appell, die Hebesätze zu senken, bereits abgelehnt. Der Finanzminister denkt im Ausgleich über eine Senkung der gesetzlichen Messzahl nach, benötigt dafür jedoch die Zustimmung des Bundes. Entsprechend geht die Tendenz eher zu teurerem Wohnen nach der Reform.

Gewinner und Verlierer durch Pauschalierung

Da es unmöglich ist, die Mieten aller 36 Millionen Grundstücke in Deutschland einzeln zu erheben, setzt die Reform auf Zusammenfassungen und Durchschnittsmieten. Ob diese aber ganz Deutschland betreffen oder nach Regionen gestaffelt werden, ist unklar. Letzteres ist wahrscheinlicher, da der Grundstückspreis und die Mieten sich schließlich in verschiedenen Regionen stark unterscheiden, doch welche Zonen wie zusammengefasst werden, lässt sich noch nicht sagen.

Grundsätzlich aber bedeutet "Durchschnitt", dass es Gewinner und Verlierer geben wird: Wer auch für seine Gegend schon recht viel Miete zahlt, wird sich wahrscheinlich über eine Minderung freuen dürfen (oder wird nach der Reform zumindest nicht deutlich stärker zur Kasse gebeten). Wer hingegen in einem beliebten Stadtteil eine verhältnismäßig günstige Wohnung hat, wird zukünftig wahrscheinlich um einiges tiefer in die Tasche greifen müssen. Entsprechend ist es durchaus möglich, dass diese Reform wieder diejenigen trifft, die die Änderungen nur schwer bewältigen können.

Es gibt noch viel Diskussionsbedarf

Auch wenn ein erstes Konzept bereits vorliegt, ist die Reform des Grundsteuergesetzes noch lange nicht spruchreif: Alle Parteien Deutschlands haben Interesse an dieser Reform, 17 Finanzminister sind beteiligt und letzten Endes müssen auch 12.000 Kommunen in den Änderungen bedacht.